Antrag zur Verschiebung der Einschulung von Kindern, die im Einschulungskorridor (01.07. - 30.09.)
geboren sind.
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
Ihr Kind wird zwischen dem 1.Juli und 30.September 2021 6 Jahre alt.
Damit kann es im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, kann aber auch noch ein
Jahr im Kindergarten verweilen.
Sie, als Erziehungsberechtigte, entscheiden bis zum 12 . April 2021 schriftlich, ob Ihr Kind
bereits im kommenden Schuljahr oder erst im darauffolgenden Schuljahr eingeschult werden
soll.
Das Zurücktreten gilt nicht als Zurückstellung!
Geben Sie bis 1 2. April 20 21 keine Erklärung ab, wird Ihr Kind zum kommenden
Schuljahr schulpflichtig.
Name des Kindes: ____________________________ geboren am: _______________
Ich/wir
entscheiden verbindlich,
0 dass unser Kind im Schuljahr 2021/22 eingeschult wird.
0 dass unser Kind im Schuljahr 2021/22 nicht eingeschult wird.
Mir/uns ist bewusst, dass dieser Antrag bis spätestens 1 2 .4. 20 2 1 in der Schule
vorliegen muss. Andern falls wird mein/unser Kind im kommenden Schuljahr
eingeschult . Ein späterer Eingang kann nicht berücksichtigt werden.
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Ort, Datum Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Beate Gerlich, Rin